Sowohl die KoFaKo, der PPD sowie auch das Massnahmenzentrum C.________ waren indes der Ansicht, dass der Beschwerdeführer die verbleibende Zeit zweifellos dazu nutzen konnte, seinen risikosenkenden Veränderungsprozess weiterzuentwickeln und sich an die zahlreichen anstehenden Veränderungen zu gewöhnen und damit seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu organisieren (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 2851 f., pag. 3057 und pag.