Beim Beschwerdeführer stünden in zentralen Lebensbereichen Änderungen bevor (Umzug, Antritt einer neuen Stelle per Anfang August, Wechsel Therapiestelle). Im November 2023 werde er die vertraglich vereinbarte Probezeit absolviert haben. Bis dahin werde er sich zudem an die neue Wohn- und Therapiesituation gewöhnt und sich sein Risikomanagement weiterentwickelt haben. Es sei im Übrigen weder dargetan noch ersichtlich, weshalb sich seine Bewährungsaussichten bis dahin verschlechtern sollten.