10 sen, dass selbst ein tadelloses Verhalten allein für eine positive Legalprognose nicht ausreichen würde (Urteil des Bundesgerichts 6B_240/2017 vom 6. Juni 2017 E. 1.5.1). Soweit der Beschwerdeführer oberinstanzlich vorbringt, aus den «Vorfällen» betreffend Kündigung des alten Mietvertrags ohne Rücksprache mit der Vollzugsbehörde oder Wechsel der Arbeitsstelle könnten keine negativen Anhaltspunkte zulasten des Beschwerdeführers entnommen werden (pag. 27), kann ihm nicht gefolgt werden: