Hinzu kommt, dass auch das Massnahmenzentrum C.________ im Vollzugsbericht vom 20. Juli 2023 für empfehlenswert hielt, dass sich der Beschwerdeführer an der neuen Arbeitsstelle zunächst bewähren kann (amtliche Akten BVD, pag. 3288). Von einer längerfristigen Bestätigung konnte im Beurteilungszeitpunkt der Vorinstanz resp. im Beschwerdezeitpunkt noch nicht die Rede sein.