9 sondere mit Blick auf die in Zweifel zu ziehende risikorelevante Beeinflussbarkeit sowie den Umstand, dass sich das Risikomanagement gemäss PPD erst noch zu entfalten beginne und noch zu wenig ausgeprägt sei, eher negativ ins Gewicht falle (amtliche Akten BVD, pag. 3304 ff.). Dem Beschwerdeführer ist Recht zu geben, dass sich seine beruflichen und sozialen Lebensumstände gerade durch den erfolgreichen Lehrabschluss (amtliche Akten BVD, pag. 3253) und die im August 2023 begonnene Arbeitsstelle als D.________ (Beruf) (amtliche Akten BVD, pag. 3253) in positiver Weise verändert haben.