Sie stellte entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers gewisse Fortschritte fest und berücksichtigte hierbei etwa die Feststellungen im Vollzugsbericht vom 6. Februar 2023 des Psychiatrischen- Psychologischen Dienstes des Massnahmenzentrums C.________ (nachfolgend: PPD), wonach sich der Beschwerdeführer in der Psychotherapie formal zuverlässig und kooperativ gezeigt habe sowie mit der weiteren Abstinenz von Drogen, der Pflege prosozialer Kontakte, dem Offenlegen neuer Beziehungen sowie dem Ansprechen von potenziell kritischen Situationen zu einem individuellen Risikomanagement beitrage.