8 lung des dem Entscheid zugrunde liegenden Sachverhalts, einen Ermessensmissbrauch im Zusammenhang mit der Frage der Legalprognose und damit einhergehend auch eine Verletzung von Bundesrecht (Art. 86 StGB; pag. 35). 18.3. Die Vorinstanz hat die Prognosekriterien vollständig geprüft und umfassend gewürdigt. Was der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde dagegen vorbringt, hält nach summarischer Prüfung der Rechtskontrolle stand: