(nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde mit Urteil des Kreisgerichts VII Bern-Laupen vom 8. November 2010 wegen Mordes, Betruges, Urkundenfälschung, mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und Militärdienstversäumnisses zu einer Freiheitsstrafe von 18.5 Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je CHF 20.00 verurteilt. Zusätzlich wurde vollzugsbegleitend eine ambulante therapeutische Behandlung angeordnet, die per 12. April 2011 in den Vollzug gesetzt und vom Regionalgericht Bern-Mittelland zweimal verlängert wurde, letztmals am 15. Juli 2020 (amtliche Akten BVD, pag. 338 ff.