1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde mit Urteil des Kreisgerichts VII Bern-Laupen vom 8. November 2010 wegen Mordes, Betruges, Urkundenfälschung, mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und Militärdienstversäumnisses zu einer Freiheitsstrafe von 18.5 Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je CHF 20.00 verurteilt.