Rechtsmittelbelehrung betr. Verfahren gegen A.________ (ursprüngliches Verfahren PEN 22 308/309) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung der schriftlichen Begründung beim Bundesgericht, Av. du Tribunal fédéral 29, 1000 Lausanne 14, Beschwerde in Strafsachen gemäss Art. 39 ff., 78 ff. und 90 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG; SR 173.110) geführt werden. Die Beschwerde muss den Anforderungen von Art. 42 BGG entsprechen. Hinweis Wie mit Verfügung vom 11. April 2025 festgestellt wurde, ist das vorliegende Urteil in Bezug auf C.________ (ursprüngliches Verfahren PEN 22 219) bereits in Rechtskraft erwachsen.