2. Das DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist (40 Jahre nach Rechtskraft des Urteils) zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. d DNA- Profil-Gesetz). C. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten 1, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Beschuldigten 2, a.v.d. Fürsprecher D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin - der vormaligen amtlichen Verteidigerin des Beschuldigten 1, Rechtsanwältin G.________ (auszugsweise betreffend Ziff. A.VI.1)