C.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen durch Führen eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung zu unbekannten Zeitpunkten in der Zeit zwischen 17. Januar 2018 und 16. April 2019 während 10 Fahrten auf der Strecke Schweiz - P.________/D retour (Anklageschrift Ziff. I.4.1.1). 121 III. C.________ wird schuldig erklärt der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert und gewerbsmässig begangen