Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen durch Führen eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung am 16. Mai 2019 auf der Strecke Q.________/B - R.________/D (Anklageschrift Ziff. I.4.1.6) unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern eingestellt wurde;