1. das Strafverfahren gegen C.________ wegen 1.1. Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mengenmässig qualifiziert und gewerbsmässig begangen in der Zeit vor dem 11. Juli 2019 in E.________ und eventuell andernorts durch Veräusserung einer unbestimmten Menge Kokaingemisch von ca. 25 Gramm an einen unbekannten Abnehmer (Anklageschrift Ziff. I.1.21); 1.2. Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen durch Führen eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung am 16. Mai 2019 auf der Strecke Q.________/B - R.________/D (Anklageschrift Ziff.