1. Die beschlagnahmten Geldbeträge von CHF 2'043.80 und EUR 30.00 werden eingezogen (Art. 70 StGB). 2. Das erstellte DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________; PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist (30 Jahre nach Rechtskraft des Urteils) zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. c DNA-Profil-Gesetz). 117 B. I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht) vom 30. Juni 2023 (PEN 22 219) insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als