1. Zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 391 Tagen wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten im Verfahren PEN 22 308, insgesamt ausmachend CHF 49'477.50. 3. Zur Bezahlung der hälftigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 4'000.00. 115 VI.