5. folgende Gegenstände zur Vernichtung eingezogen wurden (Art. 69 StGB): - Minigrip mit kleinen Minigrip (HS O.________, Nr. 1); - Joint angeraucht (HS O.________, Nr. 3); - Minigrip mit Hanfblüten (HS O.________, Nr. 4); - Plastikröhre mit Pulveranhaftung (HS O.________, Nr. 7); - Konservendose mit Schraubverschluss (BMW). III. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen