3.2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 8 Tage; 4. das Widerrufsverfahren gegen A.________ unter Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 300.00 an den Kanton Bern und ohne Ausrichtung einer Entschädigung eingestellt wurde;