23. Beschuldigter 2 23.1 Rechtskräftige Verfügung Die vorinstanzliche Verfügung über die zur Vernichtung einzuziehenden Gegenstände (Ziff. V.2 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) ist in Rechtskraft erwachsen (vgl. E. II.6.2 hiervor). 23.2 Strafvollzug Der Beschuldigte 2 geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück. 23.3 DNA-Profil und biometrisch erkennungsdienstliche Daten Das DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist (40 Jahre nach Rechtskraft des Urteils) zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst.