Zumal die Vermögenswerte folglich durch eine Straftat erlangt worden sind, ist eine Anrechnung an die Strafe oder die Kosten indes nicht möglich. Die beschlagnahmten Geldbeträge von CHF 2'043.80 und EUR 30.00 werden entsprechend eingezogen (Art. 70 Abs. 1 StGB). 22.3 DNA-Profil und biometrisch erkennungsdienstliche Daten Das erstellte DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________; PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist (30 Jahre nach Rechtskraft des Urteils) zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst.