22. Beschuldigter 1 22.1 Rechtskräftige Verfügung Die vorinstanzliche Verfügung über die zur Vernichtung einzuziehenden Gegenstände (Ziff. VI.2 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) ist in Rechtskraft erwachsen (vgl. E. II.6.1 hiervor). 22.2 Beschlagnahmte Geldbeträge Die Vorinstanz führte hinsichtlich der beschlagnahmten Geldbeträge Folgendes aus (pag. 2614 f., S. 68 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung):