110 21.4.2 Fürsprecher D.________ Der von Fürsprecher D.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 2 im oberinstanzlichen Verfahren mit Honorarnote vom 8. Januar 2025 (pag. 2916 f.) geltend gemachte Aufwand von 38.25 Stunden erscheint der Kammer ebenfalls als angemessen und gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher D.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 2 vor oberer Instanz mit CHF 8'517.35.