für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 1 vor oberer Instanz mit CHF 13'377.00. Der Beschuldigte 1 hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt B.________ ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).