Demgegenüber beantragte der Beschuldigte 1 die Einstellung zweier Anklagepunkte, Freisprüche von den weiteren zu beurteilenden Anklagepunkten, die Verurteilung zu einer teilbedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie die Verwendung der beschlagnahmten Geldbeträge zur Deckung der Übertretungsbusse bzw. der Geldstrafe. Vorliegend wird der Beschuldigte 1 in den wesentlichen Anklagepunkten – namentlich bezüglich Ziff. I.1.2.1 der Anklageschrift – schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.