Bezüglich des Beschuldigten 1 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft Schuldsprüche in fünf Anklagepunkten, die Verurteilung des Beschuldigten 1 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie die Einziehung der beschlagnahmten Geldbeträge als Deliktserlös. Demgegenüber beantragte der Beschuldigte 1 die Einstellung zweier Anklagepunkte, Freisprüche von den weiteren zu beurteilenden Anklagepunkten, die Verurteilung zu einer teilbedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie die Verwendung der beschlagnahmten Geldbeträge zur Deckung der Übertretungsbusse bzw. der Geldstrafe.