5598 ff.), wieder mit dem Betäubungsmittelhandel angefangen hat. Gemäss Strafregisterauszug des Beschuldigten wurde dieser mit Urteil des Regionalgerichts Berner Oberland vom 19. Dezember 2017 unter anderem der Vergehen sowie der Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach sowie mengenmässig qualifiziert begangen, schuldig gesprochen (pag. 5598 ff.). Mit selben Urteil wurde er ausserdem wegen Diebstahls (mehrfache Begehung), Sachbeschädigung (mehrfache Begehung), Hausfriedensbruchs (mehrfache Begehung), Drohung (Versuch), Beschimpfung und einfacher Körperverletzung schuldig erklärt.