am 2. Oktober 2018 an der Wirbelsäule operiert. Laut Verfügung der IV-Stelle des Kantons Bern vom 9. Mai 2019 wurde das Gesuch des Beschuldigten vom 9. Januar 2019 auf Leistungen der IV geprüft und das Leistungsbegehren abgewiesen. Der Beschuldigte ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Vor seiner Verhaftung am 9. Januar 2020 hat er jeweils bei seinen Eltern oder seiner Freundin gelebt, ging keiner Arbeit nach und wurde vom Sozialdienst finanziell unterstützt (pag. 19 f., pag. 4930, pag. 5611 f., pag. 5614 ff.).