acht Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe als dem Tatverschulden des Beschuldigten 2 angemessen. 19.3 Asperation für die mehrfache Geldwäscherei Gemäss rechtskräftigen Schuldsprüchen nahm der Beschuldigte 2 zwei Mal Erlöse aus Betäubungsmittelgeschäften in Höhe von CHF 46'000.00 und EUR 50'000.00 entgegen resp. sammelte diese ein. Er beauftragte U.________, diese Beträge im Versteck des Skoda Octavias nach Dübendorf zu einem unbekannten, serbisch sprechenden Mann zu bringen (SK 23 584 pag. 5912, S. 102 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung).