Überdies war der Beschuldigte 2 über einen langen Zeitraum (Januar 2018 bis September 2019) tätig und übte den Kokainhandel gewerbsmässig aus. Angesichts der als überaus beachtlich zu bezeichnenden Menge Kokain sowie unter Berücksichtigung der «Tabelle HANSJAKOB» erachtet die Kammer eine Einstiegsstrafe von 107 Monaten Freiheitsstrafe als angemessen. Das gewerbsmässige Handeln wird straferhöhend mit zehn Monaten Freiheitsstrafe berücksichtigt.