Bis zur Berufungsverhandlung vergingen weitere 17 Monate, wobei die ursprünglich auf 12./13. August 2024 angesetzte Verhandlung aufgrund der Vereinigung mit dem Berufungsverfahren SK 23 584 abgesetzt und auf Januar 2025 verschoben werden musste. Mit Blick auf diese Verfahrensschritte muss die Verfahrensdauer von rund sieben Jahren und drei Monaten bis zur oberinstanzlichen Verhandlung zwar als lange bezeichnet werden. Massgebende Unterbrüche, die eine Verletzung des Beschleunigungsgebots rechtfertigen würden, sind nach Auffassung der Kammer allerdings nicht ersichtlich.