5 und pag. 199 ff.). Von Sommer 2020 bis 22. Februar 2022 beging der Beschuldigte 1 weitere Delikte, was eine zusätzliche Ausdehnung der Untersuchung zur Folge hatte (pag. 7.1). Die Anklageschrift datiert sodann vom 4. Oktober 2022. Das erstinstanzliche Urteil erging am 5. April 2023 und die schriftliche Urteilsbegründung folgte am 3. August 2023. Bis zur Berufungsverhandlung vergingen weitere 17 Monate, wobei die ursprünglich auf 12./13. August 2024 angesetzte Verhandlung aufgrund der Vereinigung mit dem Berufungsverfahren SK 23 584 abgesetzt und auf Januar 2025 verschoben werden musste.