2838 ff.). Bezüglich des vorliegenden Strafverfahrens ist sodann festzuhalten, dass dieses am 5. Oktober 2017 eröffnet wurde (pag. 1), wobei sich der Beschuldigte 1 von 12. Dezember 2017 bis 1. März 2018 in Untersuchungshaft befand (vgl. pag. 10 und pag. 52). Rund ein Jahr nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft und noch während laufenden Strafverfahrens verübte der Beschuldigte 1 von Mai bis September 2019 sowie von Sommer 2020 bis am 22. Februar 2022 diverse weitere Betäubungsmitteldelikte.