Wie sich dem Strafregisterauszug vom 23. Dezember 2024 entnehmen lässt, wurde der Beschuldigte 1 mit Urteil vom 29. November 2017 wegen diversen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Busse von CHF 1'050.00 und zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 25 Tagessätzen verurteilt. Sodann wurde am 2. Mai 2024 ein Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz eröffnet und am 18. Juli 2024 erfolgte die Eröffnung eines weiteren Strafverfahrens wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (pag. 2838 ff.).