2865 Z. 18 ff.). Der Beschuldigte 1 gab an, sich nun verantwortungsvoller verhalten zu wollen – er müsse die Familie seines verstorbenen Bruders unterstützen und sich um seine Mutter kümmern (pag. 2806; pag. 2868 Z. 14 ff.). Die genannten Umstände wirken sich im Rahmen der Strafzumessung neutral aus.