2370). Die «Tabelle HANSJAKOB» sieht für eine Menge von 37.5 Gramm Kokain eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten und für eine Menge von 60 Gramm Kokain eine solche von 18 Monaten vor (FINGERHUTH/TSCHURR, a.a.O., N. 30 zu Art. 47 StGB). Unter dem Titel des Ausmasses des verschuldeten Erfolgs bzw. der Gefährdung des betroffenen Rechtsguts erachtet die Kammer mit Blick auf die Referenzstrafen- Tabelle eine Einstiegsstrafe von 16 Monaten als angemessen.