Mit Blick auf die vorerwähnte «Tabelle HANSJAKOB» legt die Kammer hierfür eine Einstiegsstrafe von 45 Monaten Freiheitsstrafe fest. Zur Art und Weise des Vorgehens bzw. zur Verwerflichkeit des Handelns ist anzumerken, dass der Beschuldigte 1 die ihm vorzuwerfende Menge innert weniger Monaten mit deutlich mehr als fünf Geschäften umgesetzt hat. Dies fällt praxisgemäss straferhöhend ins Gewicht. Demgegenüber wirkt sich nur leicht strafmindernd aus, dass es bezüglich einer Menge von 33.25 Gramm Kokain bei einem Anstaltentreffen geblieben ist.