Unter dem Titel des Ausmasses des verschuldeten Erfolgs bzw. der Gefährdung des betroffenen Rechtsguts ist zunächst festzuhalten, dass der Beschuldigte 1 in der Zeit von Mai bis September 2019 insgesamt 939.35 Gramm reines Kokain umsetzte. Für eine Menge von 502.5 Gramm reinem Kokain sieht die «Tabelle HANSJAKOB» ein Einstiegsstrafmass von 36 Monaten und für eine Menge von 1'150 Gramm reinem Kokain ein solches von 48 Monaten vor (FINGERHUTH/TSCHURR, BetmG Kommentar, 2. Aufl. 2007, N. 30 zu Art.