Es ist folglich eine Gesamtfreiheitsstrafe auszusprechen. Dieses Vorgehen ist im Übrigen auch vom Beschuldigten 1 nicht in Frage gestellt worden. Mit Blick auf die zu berücksichtigende Menge von 939.35 Gramm reinem Kokain stellt die qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz aus dem Jahr 2019 die schwerste Straftat dar, weshalb anhand dieser die Einsatzstrafe zu bestimmen ist. Anschliessend sind die Strafen für die qualifizierte Widerhandlung aus dem Jahr 2017 sowie für die einfache Widerhandlung in der Zeit von Sommer 2020 bis Februar 2022 zu asperieren.