95 einfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen, womit eine andere rechtliche Beurteilung vorliegt als bei den Delikten aus der Gruppe 2. Daher sind die Widerhandlungen aus dem Jahr 2017 sowie aus der Zeit von Sommer 2020 bis Februar 2022 als separate Handlungseinheiten zu beurteilen. Die Delikte aus dem Jahr 2019 beging der Beschuldigte 1 indes allesamt zwischen Mai und September 2019, wobei er jeweils mit dem Beschuldigten 2 zusammenarbeitete (einerseits Erwerb, Beförderung und Einfuhr gemeinsam mit dem Beschuldigten 2, andererseits Erwerb vom Beschuldigten 2).