18. Beschuldigter 1 18.1 Konkretes Vorgehen, Strafrahmen und Strafart Die von der Vorinstanz ausgefällten Schuldsprüche (Ziff. III des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) sind allesamt in Rechtskraft erwachsen. Ebenfalls in Rechtskraft erwachsen ist die für die Schuldsprüche nach Ziff. III.2.1 und III.3-4 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs ausgefällte Geldstrafe sowie die für den Schuldspruch nach Ziff. III.5 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs ausgesprochene Busse.