93 neue Recht — aufgrund des unveränderten Strafrahmens der Freiheitsstrafe von einem bis zu 20 Jahren — nicht milder ist. Da das neue Recht auch sonst nicht zu einer milderen Sanktion führen würde, ist bezüglich des den Beschuldigten 1 betreffenden Delikts aus dem Jahr 2017 das zur Tatbegehung geltende Recht, das Strafgesetzbuch in seiner bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (aStGB), und bezüglich der übrigen Delikte das Strafgesetzbuch in seiner aktuellen Fassung (StGB) anzuwenden.