In 39 von 46 Anklageziffern ist der Sachverhalt als erstellt zu erachten, womit überdies eine Vielzahl an Tathandlungen vorliegt. Der Beschuldigte 2 übte den Kokainhandel im Sinne eines Berufs aus und erzielte offensichtlich einen grossen Umsatz sowie einen erheblichen Gewinn im Sinne der Rechtsprechung. Illustrativ erscheint die oberinstanzliche Antwort des Beschuldigten 2 auf die sinngemässe