13. Beschuldigter 1 13.1 Subsumtion von Ziff. I.1.2.1 der Anklageschrift unter Art. 19 Abs. 1 BetmG Beweismässig ist erstellt, dass die Beschuldigten am 15. Mai 2019 mit dem schwarzen Skoda Octavia, welcher über ein eingebautes Versteck für Betäubungsmitteltransporte verfügte, nach Belgien fuhren, mit der Absicht, in Q.________/B ein Kilogramm Kokaingemisch gegen Entgelt zu übernehmen. Nachdem sie in Q.________/B angekommen waren, machten sie sich ab 23:46 Uhr gemeinsam auf den Weg Richtung BT.________strasse, wo sie am 16. Mai 2019 um 00:05 Uhr eintrafen.