129 IV 124 E. 3.2; Urteile des Bundesgerichts 6B_1183/2020 vom 16. August 2022 E. 2 und 6B_155/2021 vom 18. März 2022 E. 2.2.1). Die allgemeinen Regeln über Täter und Teilnahme gelten grundsätzlich auch im Bereich der Betäubungsmitteldelikte (vgl. Art. 26 BetmG). Art. 19 Abs. 1 BetmG umschreibt jedoch nahezu alle Unterstützungshandlungen zu den Betäubungsmitteldelikten als selbständige Straftatbestände. Jede der in Art.