Es sei auf die Betäubungsmittelstatistik SGRM abzustellen. Der Reinheitsgrad entspreche somit jeweils 81.3 %, wobei die Qualität in einem Fall schlecht gewesen sei – dort sei von einem Reinheitsgrad von 66.5 % auszugehen (vgl. pag. 2895). 11.6.4 Würdigung der Kammer