von guter Qualität sprechen, weshalb von einem Reinheitsgrad von mindestens 80 % auszugehen sei (SK 23 584 pag. 5679). Im Rahmen der Strafzumessung brachte die Staatsanwaltschaft sodann Folgendes vor (SK 23 584 pag. 5680 f.): Der Reinheitsgrad sei nicht überall bekannt. Aufgrund der fehlenden Reklamationen durch die Abnehmer sei von gleichbleibender guter Qualität des Kokaingemischs auszugehen. C.________ habe ausserdem selber konsumiert und das Kokain direkt vom Importeur gekauft oder es selber importiert. Beim sichergestellten Kokain sei ein Reinheitsgrad von 88% ermittelt worden.