zugerechnet werden können, sowie unter Berücksichtigung des Umstands, dass die angeklagte Menge von mind. 232 bis 250 Gramm Kokaingemisch einzig auf der Basis eines Schuldbetrags von CHF 10'000.00 umgerechnet wurde (SK 23 584 pag. 1636), bestehen somit diverse grosse Unsicherheiten. Im Ergebnis bleibt fast alles unklar und es liegen eigentlich nur Vermutungen resp. Möglichkeiten vor. In Einklang mit der Vorinstanz hat ein Freispruch zu erfolgen. 11.6 Zu den Reinheitsgraden im Besonderen 11.6.1 Reinheitsgrade gemäss Anklageschrift In der Anklageschrift vom 8. Juli 2022 ist teilweise ein Reinheitsgrad angegeben (vgl. Ziff.