Unter Berücksichtigung der nachfolgenden Zahlungen vom 25. August 2019 über CHF 20'000.00 sowie vom 29. August 2019 über CHF 25'000.00 bezahlte er später mehr, als er schuldete. Am 28. August 2019 gab es zudem ein Treffen zwischen BN.________ und dem Beschuldigten 2, bei welchem ersterer vorgängig das Versteck im Auto öffnete. Wie im Deliktsblatt 3.41 korrekt aufgezeigt, muss es zu diesem Zeitpunkt zur Übergabe des Kokains gekommen sein, was sich mithin aus der Auswertung der GPS-Daten sowie der Audioaufnahmen ergibt. Sodann ist in einem Gespräch zwischen BN.________ und einem «CH.