Die Beweislage ist aber hinsichtlich des Vorwurfs des Erwerbs von 500 Gramm am 28.08.2019 sehr dünn, denn weder kann eine Übergabe von 500 Gramm Kokain an diesem Datum belegt werden, noch stimmt die Schuld von 14'000.00 Euro preislich für 500 Gramm Kokain, zumal mit «seiner Hälfte» auch die Hälfte der irgendeinmal bestellten unbekannten Menge durch die Gruppierung oder aber die Hälfte einer 500 Gramm Platte gemeint sein kann. Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass das erkennenden Gericht nicht davon überzeugt ist, dass der Beschuldigte an diesem 28.08.2019 500 Gramm Kokaingemisch erworben hat und entsprechend von diesem Vorwurf freizusprechen ist.