Auch der im Deliktsblatt (pag. 1330) erwähnten Aufnahme Nr. 1986 (pag. 1438) lässt sich dies nicht mit Sicherheit entnehmen. In dieser Aufnahme unterhielten sich BN.________ und BV.________ am 30.08.2019 um 20:47 Uhr im Wohnzimmer von Ersterem. Dabei besprachen sie, dass er ihnen CHF 25'000.00 gegeben habe und nun noch Euro 14'000.00 schulde für seine Hälfte. Er habe 300 genommen und einmal 200 von dem Schwachen. Die 300 habe er (BN.________) ihm (dem Beschuldigten) für CHF 45.00 gegeben und jetzt schulde der Beschuldigte ihnen noch 300 für 48 und die 14'000.00 Euro.